Mieter müssen künftig die CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas nicht mehr allein tragen: Der Bundesrat billigte am 25. November 2022 einen Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite nach einem Stufenmodell. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden – es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen