Ein Gemeinschaftswald ist grundbuchfähig und kann auch eigene Anteile an dem Waldgrundbesitz erwerben. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 20 W 152/22).
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Ein Gemeinschaftswald ist grundbuchfähig und kann auch eigene Anteile an dem Waldgrundbesitz erwerben. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 20 W 152/22).
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