Das LG Osnabrück hat die Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts Osnabrück vom 10. August 2021 betreffend das BMF in Berlin für Diensträume sowie Papierarchive und elektronische Archive, die beim Bundesministerium der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zugeordnet sind, für rechtswidrig erklärt (Az. 1 Qs 24/22; 48/22).

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