Ein Anscheinsbeweis dahingehend, dass eine eBay-Versteigerung durch den Accountinhaber initiiert wurde, greift jedenfalls dann nicht, wenn sich dem Käufer aufgrund anderer Umstände der Verdacht aufdrängen musste, der Account könnte von Dritten rechtswidrig genutzt worden sein. So entschied das AG Frankenthal (Az. 3c C 113/22).

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