Nach den maßgeblichen unionsrechtlichen Regelungen können sog. nichtselbsttätige Waagen, mit denen in vielen Supermärkten das Wiegen von Obst und Gemüse an der Kasse ermöglicht wird, auch ohne eigenes Display mit der CE-Kennzeichnung versehen und als vollständige Waagen in Verkehr gebracht werden. So das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 1278/21 und 4 A 1362/21).

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