Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilt mit, dass die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert wird. Das ist das Ergebnis der Finanzministerkonferenz.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen