Die Übergangsfrist für die nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ab 1. Januar 2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister soll um sechs Monate bis zum 1. Juni 2023 verlängert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen