Ein im Eifelkreis Bitburg-Prüm lebender Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Anlage eines privaten Bestattungsplatzes für zwei Urnenbestattun­gen in der auf seinem Grundstück gelegenen Hofkapelle. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10437/22.OVG).

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