Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das BSG entschieden (Az. B 9 SB 4/21 R).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das BSG entschieden (Az. B 9 SB 4/21 R).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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