Rechtsanwaltsgesellschaften, die Schriftsätze aus ihrem beA-Gesellschaftspostfach einreichen wollen, empfehlen BRAK und DAV, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren. Hintergrund ist eine bislang ungeklärte Rechtsfrage.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen