Der sog. Spitzenausgleich zur Entlastung energieintensiver Betriebe soll um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sog. Spitzenausgleichs (20/3872) vor.

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