Deutschland ist in vier Fällen mit neuen Stufen eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission konfrontiert: wegen der mangelnden Einhaltung der Bestimmungen zur Rückführung Drittstaatsangehöriger, der Gesamt-Energieeffizienz von Gebäuden, der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der elektronischen Maut für LKW.

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