Das OLG Oldenburg verurteilte einen Rettungsdienst nach einem Unfall zur Zahlung von Schmerzensgeld, da sich die sog. Betriebsgefahr des Rettungswagens verwirklicht habe (Az. 2 U 20/22).
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Das OLG Oldenburg verurteilte einen Rettungsdienst nach einem Unfall zur Zahlung von Schmerzensgeld, da sich die sog. Betriebsgefahr des Rettungswagens verwirklicht habe (Az. 2 U 20/22).
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