Die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig. Dies hat das VG Köln entschieden und damit den Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern stattgegeben (Az. 16 K 125/22 u. a.).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen