In einem aktuell bekanntgegebenen Urteil hat sich das VG München erstmals damit befasst, ob und inwieweit Heilpraktiker noch sog. Eigenbluttherapien durchführen dürfen (Az. M 26a K 21.397). Diese Frage ist nach einer im Jahr 2019 erfolgten Änderung des Arzneimittelgesetzes zwischen Heilpraktikern und den zuständigen Überwachungsbehörden streitig geworden.

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