Die Bundesregierung hat am 28.09.2022 die vom BMAS vorgeschlagene Verordnung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer beschlossen.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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