Wer trägt die Kosten, wenn ein Auto abgeschleppt wird, weil der Stempel auf der Parkberechtigung durch die Sonneneinstrahlung verblichen ist? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 328/21).
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Wer trägt die Kosten, wenn ein Auto abgeschleppt wird, weil der Stempel auf der Parkberechtigung durch die Sonneneinstrahlung verblichen ist? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 328/21).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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