Das BMF hat sein Schreiben vom 18.10.2022 zur Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG (BStBl I 2020 S. 952) in Rn. 10 angepasst (Az. IV C 7 – S-2230 / 19 / 10003 :022).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Das BMF hat sein Schreiben vom 18.10.2022 zur Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG (BStBl I 2020 S. 952) in Rn. 10 angepasst (Az. IV C 7 – S-2230 / 19 / 10003 :022).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen