Leidet ein Bewerber an einer Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko, fehlt ihm die erforderliche Eignung für die Einstellung in den Polizeidienst. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 L 797/22).
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Leidet ein Bewerber an einer Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko, fehlt ihm die erforderliche Eignung für die Einstellung in den Polizeidienst. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 L 797/22).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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