Ist eine Person nach den Erkenntnissen der Polizei mit dem Coronavirus infiziert, darf gegen diese für einen belebten Ort ein Platzverweis ausgesprochen werden. So das VG Berlin (Az. 1 K 475/21).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Ist eine Person nach den Erkenntnissen der Polizei mit dem Coronavirus infiziert, darf gegen diese für einen belebten Ort ein Platzverweis ausgesprochen werden. So das VG Berlin (Az. 1 K 475/21).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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