Das LG Frankfurt bejahte einen Anspruch des Klägers auf vollständige Rückerstattung des Reisepreises nach dem Rücktritt vom Reisevertrag wegen der sich seinerzeit abzeichnenden Beschränkungen in Folge der Corona-Pandemie (Az. 224 S 243/21).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen