Der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Änderung der Rangordnung des § 209 Abs. 1 InsO. Dies entschied das BAG (Az. 6 AZR 441/21).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Änderung der Rangordnung des § 209 Abs. 1 InsO. Dies entschied das BAG (Az. 6 AZR 441/21).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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