Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, mit dem die Triage in einer besonderen Ausnahmesituation geregelt werden soll.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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