Die Medion AG darf für den Prepaid-Basistarif der Marke Alditalk nicht mehr damit werben, dass kein Mindestumsatz erforderlich sei. Das entschied das LG Essen auf Klage der vzbv (Az. 1 O 314/21).
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Die Medion AG darf für den Prepaid-Basistarif der Marke Alditalk nicht mehr damit werben, dass kein Mindestumsatz erforderlich sei. Das entschied das LG Essen auf Klage der vzbv (Az. 1 O 314/21).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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