Die Bundesregierung hält eine Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für geboten (20/3103). Es sei unbestritten, dass die GOÄ das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde.
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Die Bundesregierung hält eine Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für geboten (20/3103). Es sei unbestritten, dass die GOÄ das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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