Laut Information aus dem BMWK wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 30.06.2023 verlängert. Das berichtet der DStV.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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