Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nur dann als begünstigter Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO angesehen werden kann, wenn die Körperschaft den Zweckbetrieb zur Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke unbedingt und unmittelbar benötigt (Az. V R 26/20).
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