Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, wer Leistungsempfänger einer durch den Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Kassenprüfung ist und damit einhergehend, wem der Vorsteuerabzug aus den Leistungen des Kassenprüfers bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung zusteht (Az. V R 18/19).
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