Zu Recht hat der Kreis Viersen gegen einen Mitarbeiter einer Einrichtung zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil er keinen Impf- oder Genesenennachweis bezüglich des Coronavirus vorgelegt hat. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 29 L 1703/22).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen