Arbeitslosengeld II-Bezieher haben keinen Anspruch auf eine monatliche Erhöhung des Regelbedarfs um 150 bis 250 Euro. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 15 AS 1410/22 ER).
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Arbeitslosengeld II-Bezieher haben keinen Anspruch auf eine monatliche Erhöhung des Regelbedarfs um 150 bis 250 Euro. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 15 AS 1410/22 ER).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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