Ein Professor der Rechtswissenschaften darf seine eigene Hochschule vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union vertreten. So entschied der EuGH (Rs. C-110/21).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Ein Professor der Rechtswissenschaften darf seine eigene Hochschule vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union vertreten. So entschied der EuGH (Rs. C-110/21).
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