Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 das vom Bundestag am 7. Juli 2022 verabschiedete Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor gebilligt. Es kann daher – ebenso wie die anderen Teile des sog. Osterpakets der Bundesregierung – dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

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