Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob für einen Grundstückserwerb aufgrund einer mittelbaren Beteiligung der veräußernden Gesellschaft an der Klägerin eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 GrEStG zu gewähren ist und ob treuhänderisch gehaltene Anteile an einer Personengesellschaft für die Anwendung des § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG allein dem Treuhänder als zivilrechtlichem Eigentümer oder mittelbar über die Treuhänderin dem Treugeber zuzurechnen sind (Az. II R 16/20).

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