Das BMF hat das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2022 bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2533 / 19 / 10030 :003).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Das BMF hat das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2022 bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2533 / 19 / 10030 :003).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen