Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne ist (Az. L 16 KR 183/21).
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Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne ist (Az. L 16 KR 183/21).
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