Aktiengesellschaften sollen Hauptversammlungen dauerhaft auch virtuell abhalten dürfen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Bundesregierung vorgelegt hat.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Aktiengesellschaften sollen Hauptversammlungen dauerhaft auch virtuell abhalten dürfen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Bundesregierung vorgelegt hat.
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