Die Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ ist sittenwidrig und damit nichtig. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 W 45/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Die Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ ist sittenwidrig und damit nichtig. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 W 45/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen