Zur Ermittlung der Vergütung der Feststellungserklärungen für Grundsteuerzwecke ist eine neue spezielle Abrechnungsnorm in Kraft getreten. Darauf weist der DStV hin.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Zur Ermittlung der Vergütung der Feststellungserklärungen für Grundsteuerzwecke ist eine neue spezielle Abrechnungsnorm in Kraft getreten. Darauf weist der DStV hin.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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