Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß § 233a der Abgabenordnung soll in Zukunft 0,15 Prozent pro Monat betragen. Der Finanzausschuss im Bundestag stimmte am 22.06.2022 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (20/1633) zu.
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