Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 2342/17).
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Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 2342/17).
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