Das BMF teilt die Änderungen des UStAE durch die Einführung der Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds mit (Az. III C 3 – S-7160-h / 20 / 10003 :026).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Das BMF teilt die Änderungen des UStAE durch die Einführung der Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds mit (Az. III C 3 – S-7160-h / 20 / 10003 :026).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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