Eine Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, ist nicht steuerbefreit. So entschied der BFH (Az. VIII R 33/19).
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Eine Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, ist nicht steuerbefreit. So entschied der BFH (Az. VIII R 33/19).
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