Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative“ vorgelegt. Damit sollen die nach der neuen EU-Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative erforderlichen Änderungen im nationalen Recht vorgenommen werden.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen