Nach einem Urteil des VG Koblenz ist die Heranziehung eines Berufskraftfahrers zu Kosten für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen, die auf den Austritt von Dieselkraftstoff aus einem Lkw zurückzuführen sind, rechtmäßig (Az. 4 K 736/21.KO).

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