Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei – bisher noch nicht errichteten – Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 240 m nördlich von Senden-Bösensell, die der Kreis Coesfeld im Juli 2021 erteilt hat, ist hinsichtlich einer der beiden Anlagen rechtswidrig. So das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 8 D 297/21.AK u. a.).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen