In der Vergangenheit war die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für grundstücksverwaltende Unternehmen aufgrund des Ausschließlichkeitsgebots schnell in Gefahr. Das Fondsstandortgesetz brachte hierzu einige Änderungen. Nun bringt das BMF erste Hinweise zur Anwendung der Neuregelungen auf den Weg. Dazu nimmt der DStV Stellung.

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