Der BFH hat bzgl. der Schenkungsteuer bei Einziehung von Gesellschaftsanteilen zu der Frage Stellung genommen, ob der Fiktionstatbestand des § 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG nur die Zwangseinziehung des Gesellschaftsanteils nach § 34 Abs. 2 GmbHG erfasst oder auch die Einziehung mit Zustimmung des ausscheidenden Gesellschafters (Az. II R 21/20).

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