Das VG Göttingen entschied, dass einem früheren verbeamteten Professor und Chefarzt der Göttinger Universitätsmedizin das Ruhegehalt aberkannt wird (Az. 5 A 6/18).
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Das VG Göttingen entschied, dass einem früheren verbeamteten Professor und Chefarzt der Göttinger Universitätsmedizin das Ruhegehalt aberkannt wird (Az. 5 A 6/18).
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