Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten (20/1549) vorgelegt. Ein im Juni 2021 in den Bundestag eingebrachter inhaltsgleicher Gesetzentwurf der Länderkammer (19/30745) war aufgrund des Endes der Wahlperiode für erledigt erklärt worden. Die Bundesregierung will das Anliegen aufgreifen und einen eigenen Gesetzentwurf in diesem Jahr vorlegen.

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