Das BMWK, das BMWSB und das BMJ haben sich auf eine faire Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Das BMWK, das BMWSB und das BMJ haben sich auf eine faire Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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